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Die Klagen gegen den am Ort vorhandenen Sprecher haben Erfolg ! Quelle: stuttgarter-nachrichten.de "Stuttgart - Wer einen Gewinn verspricht oder in Lockbriefen auch nur so tut, muss trotzdem zahlen. Das gilt auch für Kaffeefahrten-Veranstalter: Ein Händler hat einem 64-jährigen Teilnehmer jetzt zähneknirschend 1508,90 Euro überwiesen." "Sondern weil die 4. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart ein richtungweisendes Urteil (Aktenzeichen 4S232/09) gefällt hat." "Auch wenn ein Händler die Einladungen nicht selbst verschickt habe, "hat er billigend in Kauf genommen, dass die Gäste ihn als den Versender der Gewinnzusage ansehen"." "Mit dem Kauf des Publikums bei NRC, den es gar nicht gibt, "muss er sich alles das zurechnen lassen, was dazu geführt hat, dass er eine solche Veranstaltung erwerben konnte", so die Richter." Wer also dem Beispiel folgen will kann sich melden ... |