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Was können Sie tun ohne Gefahr !



Sie sind also Empfänger eines solchen Briefes geworden und wollen mehr tun als diesen Brief einfach zu melden und in den Müll zu werfen ?
Sie ärgern sich ständig diese wertlosen Ausdrucke im Briefkasten zu haben ?


Diese Massnahmen sind deswegen ungefährlich, weil die Hinterleute / Organisatoren keinen Grund haben Sie anzuzeigen - (Wegen was auch = alles legal !) - da die sich ja auch dann offenbaren (Personalien) müssten und Sie so Ihren Gewinn einklagen koennten !
Weitere Hinweise: gewinnmitteilungen.de: Was_mit_dem_Brief_tun ?
Deswegen bleiben die Hinterleute/Organisatoren Still und hoffen, dass Sie als Empfänger zu faul sind genau diese Dinge zu tun ...


Genauere Auflistung von Gesetzen, Recht und Hinweisen im Rahmen eines Gewinnbriefes bis Ausflug: Recht-und-Ordnung

Die Klagen gegen den am Ort vorhandenen Sprecher haben Erfolg !

Quelle: stuttgarter-nachrichten.de
"Stuttgart - Wer einen Gewinn verspricht oder in Lockbriefen auch nur so tut, muss trotzdem zahlen. Das gilt auch für Kaffeefahrten-Veranstalter: Ein Händler hat einem 64-jährigen Teilnehmer jetzt zähneknirschend 1508,90 Euro überwiesen."
"Sondern weil die 4. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart ein richtungweisendes Urteil (Aktenzeichen 4S232/09) gefällt hat."
"Auch wenn ein Händler die Einladungen nicht selbst verschickt habe, "hat er billigend in Kauf genommen, dass die Gäste ihn als den Versender der Gewinnzusage ansehen"."
"Mit dem Kauf des Publikums bei NRC, den es gar nicht gibt, "muss er sich alles das zurechnen lassen, was dazu geführt hat, dass er eine solche Veranstaltung erwerben konnte", so die Richter."

Wer also dem Beispiel folgen will kann sich melden ...

Steter Tropfen höhlt den Stein !

Viel Vergnügen, Ihr
Thomas Wiegand


"Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit."
Mahatma Gandhi